»Ca.« Zusatz ist irrelevant

Zumindest wenn es um die Höhe einer dem Mieter unter Umständen zustehenden Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung geht, ist der «ca.»-Zusatz für den BGH (Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 144/09) irrelevant.

Wie schon häufiger beschäftigte den BGH ein Mietfall, in dem es um die Forderung eines Mieters auf Rückzahlung von rund 6.800 € „zu viel“ bezahlter Miete ging. Im Mietvertrag hatte der Vermieter die Wohnfläche mit «ca. 100 Quadratmeter» angegeben. Tatsächlich sind es aber wohl lediglich 81 qm, die Feststellungen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen. Über einen Zeitraum von 5 Jahren – wie im vorliegenden Fall – können sich schon erhebliche Beträge ansammeln, deren Bezahlung Vermieter zur Recht als äußerst „schmerzhaft“ empfinden.
Hier argumentierte der Vermieter damit, dass wegen des »ca - Zusatzes« eine zusätzliche Toleranzschwelle zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sei. Der Zusatz bringe zum Ausdruck, dass die Wertangabe nicht genau sondern nur ungefähr sei, daher müsse die Mietminderung ausgehend von 95 qm berechnet werden.
Ein Erfolg vor Gericht bliebt dem Vermieter aber verwehrt. Nach Auffassung der Richter komme dem relativierenden Zusatz «ca.» für die Bemessung der Mietminderung keine Bedeutung zu. Die Minderung solle die Herabsetzung der Gebrauchstauglichkeit ausgleichen, deshalb müsse die Höhe des Minderungsbetrages dem Umfang der Mangelhaftigkeit entsprechen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ludwig Zürn
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Heilbronn


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