![]() |
Herr RA Muth ist seit 1989 als Anwalt zugelassen. Seit August 2004 ist er Fachanwalt für Familienrecht.Er war viele Jahre in einer Mosbacher Anwaltskanzlei tätig. Dort erwarb er umfassende Kenntnisse sowohl auf den Gebieten des Zivil- als auch des Strafrechts.
In unserer Kanzlei betreut er die Referate Allgemeines Zivilrecht, insbesondere Verkehrs-, Miet-, Erb- und Arbeitsrecht. Weiterhin bearbeitet er auch straf- und bußgeld-rechtliche Mandate. Die Spezialisierung des Herrn RA Muth liegt im Bereich des Familienrechts. Er berät sie in allen scheidungs- und unterhaltsrechtlichen Fragen. Des weiteren ist er als Verfahrenspfleger tätig.
Herr RA Muth ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.
E-Mail: muth@kanzlei-heilbronn.de