Ludwig Zürn

Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht


Ludwig Zürn

RA Zürn ist seit 1992 beratender Rechtsanwalt des Haus- und Grundeigentümervereins Heilbronn und Umgebung e.V. und hat seine Tätigkeitsschwerpunkte daher im Bereich der damit verbundenen Rechtsgebiete, also des Miet- und Pachtrechts, Wohnungseigentumsrechts, Vertragsrechts und Erbrechts. Ein zusätzliches Interessensgebiet hat RA Zürn im Bereich des Stiftungsrechts.

Zusammen mit anderen Rechtsanwälten hat RA Zürn im Frühjahr 1997 die Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohneigentumsrecht beim Deutschen Anwaltverein in Bonn gegründet und ist Mitglied im Gesetzgebungsausschuß Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Daneben ist RA Zürn Mitglied beim Deutschen Mietgerichtstag, welcher ebenfalls 1997 gegründet worden ist. Im November 2005 erhielt RA Zürn die Bezeichnung "Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht" von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für nachgewiesene besondere Kenntnisse und Erfahrungen in vorgenannten Rechtsgebieten verliehen.

RA Zürn ist Autor im Münchener Anwaltshandbuch "Wohnraummietrecht" zum Thema "Fristlose Kündigung des Vermieters" welches im Jahr 2008 in dritter Auflage erscheint sowie zur selben Thematik im Bereich der Geschäftraummiete", welches in erster Auflage im Jahr 2008 veröffentlicht wird.

E-Mail: zuern@kanzlei-heilbronn.de


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