Sind Samstage Werktage?

Für den Juristen hat die Einordnung des Samstags als Werktag in vielen Fällen, bei denen es um die Berechnung von Fristen geht, eine so große Bedeutung, dass sich der BGH nun ein zweites Mal mit der Klärung dieser Frage beschäftigt hat. Hier ging es um die Vorschrift des § 556b BGB, danach muss die Miete im Voraus spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats bezahlt sein. Eine unpünktliche Zahlung kann – so wie in den beiden dem BGH jetzt vorliegenden Fällen – zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. In den beiden Fällen war die Zahlung des Mieters an einem Dienstag eingegangen, der – wäre der Samstag kein Werktag – der 3. Werktag des Monats gewesen wäre (denn dann hätte der Samstag bei der Berechnung der Frist ja nicht mitgezählt). Die Frage ob die Kündigung wirksam ist und der Mieter die Wohnung räumen muss hing hier also letztendlich davon ab, ob man den Samstag als Werktag einstuft oder nicht.

Entgegen der von vielen namhaften juristischen Kommentierungen zu Recht vertretenen Ansicht, der Samstag sei kein Werktag mehr und einem Sonn- oder Feiertag gleichzustellen, hatte der BGH erst vor 5 Jahren (Urteil Az. VII ZR 206/04) dieser Meinung jedoch eine Absage erteilt. Seither galt der Samstag bei Juristen als Werktag. Nach dem neuen Urteil vom 13. Juli 2010 (VIII ZR 291/09) gilt dies nun nicht mehr. Zumindest bei Mietzahlungen gelte der Samstag nicht (mehr) als Werktag, so die Karlsruher Richter.

Auf einen einfachen Nenner gebracht ging es darum, dass Banken gegenüber „Normalkunden“ am Samstag keinen Buchungen vornehmen und sich oft mehrere Tage Zeit lassen. Dadurch geht die vom Gesetzgeber gewollte 3-tägige Karenzzeit für Mietzahlungen praktisch verloren, so dass die Rechtsprechung sich hier der Realität des bargeldlosen Verkehrs anpassen will. Konsequenter und für die Praxis weniger kompliziert wäre es allerdings gewesen, wenn der BGH sogleich sein älteres Urteil insgesamt revidiert hätte.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ludwig Zürn,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Heilbronn

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