Die Klägerin verlangt vom Beklagten, einem Innenarchitekten, Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauaufsicht.
Zwischen den Parteien gab es einen Architektenvertrag über die Planung und über die Führung der Bauaufsicht. Die Tragwerksplanung wurde separat vergeben. Nach Fertigstellung des Rohbaus gab es Mängel am Mauerwerk und Dachstuhl. Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens wurden Kosten in Höhe von 66.802,69 DM festgelegt. Die beiden Vorinstanzen, LG Koblenz und OLG Koblenz, haben die Klage jeweils abgewiesen. In der Revision wurde die Berufung aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht hatte abgewiesen, weil nach deren Meinung nicht detailliert genug vorgetragen wurde, welche Planung der Architekt im einzelnen vorgesehen habe und inwieweit diese nicht genehmigungsfähig oder lückenhaft gewesen sei, nicht den Regeln der Technik oder den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen habe. Darüber hinaus seien die Kosten nicht substantiiert genug vorgetragen.
Demgegenüber hat der BGH entschieden, daß es im Mängelprozeß ausreicht, wenn die Mangelerscheinungen, die aufgrund des Fehlers des Architekten entstanden sein sollen, hinreichend genau bezeichnet werden. Ursachen müssen nicht vorgetragen werden. Eine Einordnung in Planungs- oder Überwachungsfehler ist nicht gefordert.
Auch zu der Höhe der Kosten hat der BGH gesagt, daß die Mangelbeseitigungskosten nicht vorprozeßual durch ein Gutachten ermittelt werden müssen. Eine Kostenschätzung würde genügen und im Bestreitensfalle könnte dann ein Sachverständigenbeweis erhoben werden.
Dieses Urteil ist wieder eine Stärkung der Bauherren, denen nicht zugemutet wird, die Ursachen der Mängel und die Höhe der Mangelbeseitigungskosten im Detail bereits vor Prozeß ermittelt zu haben. Die Ursache kann dann im Prozeß selbst ermittelt werden, ohne daß es ein unzulässiger Ausforschungsbeweis wird. In vielen Fällen können die Bauherren nämlich nur Mangelerscheinungen darstellen. Teure Vorab-Gutachten, die meist privat finanziert werden müssen, können sich viele Bauherren, gerade bei Erstellung eines Einfamilienhauses, nicht mehr leisten.